
Personalverrechnung Preise lohn24.at - transparent, verbindlich, kalkulierbar
Aktualisiert: 24. Apr.
Wir möchten, dass Sie zu jeder Zeit wissen, welche Leistungen wir für Sie erbringen dürfen und wie hoch Ihre Investition dafür ist. Dafür haben wir unsere Honorarpakete entwickelt, in denen alle Basisleistungen inbegriffen sind. Durch die Ergänzung von Sonderleistungen können wir für Sie das optimale Leistungspaket anbieten. So können wir Unklarheiten und unliebsamen Überraschungen bei der Rechnungsstellung vorbeugen und Sie erhalten maximale Kostentransparenz. Diese Preisliste ist ausschließlich für das Abrechnungsbüro Lohn24.at gültig.
Bezeichnung | Pauschal (Euro zzgl. 20% USt.) | Einheit |
Einmalige Einrichtung der Firmenstammdaten | 90,00 | eimalig |
lfd. Abrechnung, Änderungen, Austrittsabrechnungen, KV-Sonderzahlungen, Auswertungen, Lohnbestätigungen, AUVA-Anträge und -Meldungen, EFZ-Bestätigungen/AnträgeJahresmeldungen** | 20,00 | monatlich pro Mitarbeiter |
lfd. BUAK-Abrechnung - sonst wie lfd. Abrechnung | 35,00 | monatlich pro Mitarbeiter |
Kurzarbeit - Aufschlag für die lfd. Abrechnung von Kurzarbeit bis zur Vorbereitung der Abrechnungsdatei für das AMS. Stundenaufzeichnungen erfolgen arbeitgeberseitig. | 10,00 | monatlich pro Mitarbeiter |
Kurzarbeit - Antrag Kurzarbeit. Vorbereitung Sozialpartnervereinbarung, Support e-AMS bei Erstantrag/Verlängerung | 30,00 | pro Vorfall und Mitarbeiter |
Anlegen Lohnpfändung - Rangvormerkung inkl. Erstellung Drittschuldnererklärung | 35,00 | Pro Vorfall |
Sonderleistungen (Tätigkeiten, welche nicht in den Pauschalen enthalten sind - Verrechnung nach Zeit - z.B. Leistungen i.Z.m. Prüfung lohnabhängiger Abgaben, Beratungsleistungen) | 70,00 120,00 | je Stunde Fachangestellte/r je Stunde Unternehmensberater |
Arbeitnehmerveranlagung - Lehrlingsaktion | 0,00 | bis Ende Lehrzeit |
Arbeitnehmerveranlagung - Provisionsverrechnung | 10% | von der Rückerstattung durch das Finanzamt - mindestens € 60,00 |
| **im Preis enthalten: Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der erforderlichen Sozialversicherungsmeldungen inkl. elektronische Übermittlungen an das Finanzamt bzw. Krankenkassen i.Z.m.d. lfd. Abrechnungen. Korrespondenz/Telefonate im Zusammenhang mit dem lfd. Tagesgeschäft, Auswertungen. Nicht enthalten: Buchhaltungstätigkeiten (z.B. Abstimmung Finanzamt-Steuerkonten, sonstige Buchhaltungstätigkeiten, Kurzarbeit, Prüfungen) |
